Bundestag stärkt Oppositionsrechte
Berlin. Nach monatelangen Kontroversen hat der Bundestag die Rechte der Opposition gestärkt. In namentlicher Abstimmung votierte eine Mehrheit der Abgeordneten am Donnerstag für eine Änderung der Geschäftsordnung, die es LINKEN und Grünen erleichtert, etwa Untersuchungsausschüsse durchzusetzen oder Anhörungen abzuhalten. Dem Beschluss zufolge sind für einen Untersuchungsausschuss, eine Sondersitzung des Bundestages, eine Subsidiaritätsklage beim Europäischen Gerichtshof oder die Einsetzung einer Enquetekommission in der laufenden Legislaturperiode nur noch 120 Stimmen erforderlich. Damit soll gewährleistet sein, dass die Opposition das Quorum auch erreicht, wenn einzelne Abgeordnete fehlen. AFP/nd
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