Richter: Lohnfortzahlung für den Arbeitgeber unzumutbar

Ordentliche Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen rechtens?

Ist der Arbeitnehmer überdurchschnittlich oft krank, ist die ordentliche Kündigung rechtens, wenn die vielen Krankheitstage trotz gesundheitsfördernder Maßnahmen seitens des Arbeitgebers nicht weniger werden.

Das hat das Landesarbeitsgericht Köln (Az. 11 Sa 462/13) entschieden und damit die Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin abgewiesen.

Wie die Deutsche Anwaltshotline (D-AH) berichtete, litt eine Angestellte an psychosomatischen Störungen wegen des Todes ihres Vaters sowie an Stress aufgrund des Schichtbetriebs. Seit 2009 fehlte sie daher krankheitsbedingt mindestens an über 60 Tagen im Jahr, 2011 sogar an 166 Tagen. Die meiste Zeit erhielt sie stets Lohnfortzahlung.

Der Arbeitgeber reagierte darauf mit dem sogenannten betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). In diesem Fall sah das BEM mehrere Gesundheitskurse sowie lediglich Schichten ab 9 Uhr vor. Die Fehlzeiten wurden jedoch daraufhin nicht geringer, so da...


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