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BGH-Urteil zu Kündbarkeit von zusätzlichen Vereinbarungen

Wer seine Lebensversicherung kündigt, muss auch die Abschlusskosten nicht weiter zahlen.

Einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. März 2014 (Az. IV ZR 295/13) zufolge dürfen Versicherungskunden nicht dazu verpflichtet werden, bei Kündigung ihrer Lebensversicherung deren Abschlusskosten weiter zu leisten. Im entschiedenen Fall gab es eine Extravereinbarung zur Bezahlung dieser Kosten. Der BGH entschied damit einen Rechtsstreit, den der liechtensteinische Lebensversich...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/931423.bgh-urteil-zu-kuendbarkeit-von-zusaetzlichen-vereinbarungen.html

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