Bleibt’s bei Mord und Totschlag?

Kontroverse Diskussion um Reform des Strafrechts für Tötungsdelikte

Die Paragrafen 211 und 212 des Strafgesetzbuchs zu Mord und Totschlag sind laut Justizminister Heiko Maas »vom Ungeist der Nazi-Ideologie geprägt«. Eine Kommission soll eine Reform erarbeiten.

2017 soll die seit Jahrzehnten geforderte Reform der Strafrechtsnormen für Tötungsdelikte im Gesetzblatt stehen, erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas. Doch wie sie aussehen soll, ja ob sie überhaupt nötig ist, bleibt auch unter Juristen umstritten.

»Dringend überfällig« nannte Minister Maas bei einem Symposium des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin die Reform. Denn die 1941 maßgeblich vom berüchtigten »Volksgerichtshof«-Präsidenten Roland Freisler formulierten Paragrafen 211 und 212 des Strafgesetzbuchs zu Mord und Totschlag seien »vom Ungeist der Nazi-Ideologie geprägt«. Anhand von vermeintlichen Tätertypen und deren »niedrigen Beweggründen« sollten die Richter nur noch bestimmen, »wer den Strang verdient«, so Freisler. Dies zwinge bis heute die Gerichte »zu hohen Interpretationskünsten, um zu gerechten Lösungen zu kommen«.

Doch noch immer werde, so Maas, der gewalttätige Mann, der seine Ehefrau jahrelang missh...


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