BGH spricht Handwerker Lohnanspruch ab

Fragen & Antworten zur Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ist illegal. Wer das riskiert, macht sich nicht nur strafbar. Er hat auch keine vertraglichen Ansprüche mehr, kann nichts fordern, nichts einklagen. Schwarzarbeit ist jetzt geächtet, wie aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs hervorgeht. Dazu nachfolgend Fragen & Antworten.

Was ist Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit liegt unter anderem vor, wenn Löhne oder Honorare nicht versteuert werden. Das Geld wird dann zumeist in bar gezahlt, an das Finanzamt wird keine Steuer abgeführt. Von Schwarzarbeit spricht man auch, wenn Sozialabgaben nicht korrekt abgeführt werden.

Was hat das für Konsequenzen?

Schwarzarbeit kostet den Staat Milliarden und ist verboten. So schätzt etwa allein der Baugewerbeverband Schleswig-Holstein, dass dem Bundesland jährlich rund 10 Milliarden Euro Schaden entstehen. Nach dem »Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung« von 2004 ist Schwarzarbeit strafbar. Wer also wie in dem vom BGH entschiedenen aktuellen Fall schwarz Elektroinstallationen in einem Haus vornimmt, dem droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Vorenthaltung von Sozialabgaben. Arbeitet ein Hartz-IV-Empfänger schwarz, dr...


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