USA lassen Deutschland bei Schutz vor Spionage zappeln

Gespräche von Innenminister de Maizière in den USA wieder ohne Ergebnis

  • Lesedauer: 2 Min.

Washington. Die USA haben nach Angaben von Bundesinnenminister Thomas de Maizière noch keine konkreten Lösungen zum besseren Schutz von Ausländern vor US-Geheimdienstspionage vorgelegt. Der Berater von US-Präsident Barack Obama, John Podesta, habe ihm mitgeteilt, dass es dazu »noch ein bisschen Zeit« brauche, sagte der CDU-Politiker nach einem Gespräch mit Podesta am Dienstag in Washington. Obama hatte zu Jahresbeginn eine Reform der Überwachungspraktiken des Geheimdienstes NSA innerhalb der USA angeordnet. Ein besserer Schutz für Nicht-Amerikaner wurde in Aussicht gestellt.

De Maizière widmet seinen dreitägigen Aufenthalt in der US-Hauptstadt den Themen Datenschutz und Cybersicherheit. Zudem geht es um das Thema Terrorbekämpfung. Zunächst sprach er mit Heimatschutzminister Jeh Charles Johnson und Podesta. Er trifft auch Justizminister Eric Holder und Geheimdienstdirektor James Clapper sowie Vertreter großer Internet- und Computerfirmen wie Facebook, Yahoo, Apple und Microsoft.

De Maizière warnte davor, Fragen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit auf den NSA-Skandal zu verengen. »Eine Konzentration auf das Thema NSA wird der Sache nicht gerecht.« Dies gelte auch für den bevorstehenden deutsch-amerikanischen Cyber-Dialog, dessen erste Runde am 26./27. Juni in Berlin stattfinde, sagte de Maizière in Washington.

Das Thema NSA bleibe aber weiter auf der Tagesordnung. Die Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen müsse aber trotz des Themas NSA weitergehen. Die USA seien weiterhin »wichtigster Sicherheitspartner« Deutschlands, eine Kooperation auch der Geheimdienste sei unabdingbar, fügte der Minister hinzu.

Zur spektakulären Klage der US-Regierung gegen vermeintliche Hacker der chinesischen Volksbefreiungsarmee meinte de Maizière, man habe diesen Schritt »mit Interesse vernommen«. Ausdrücklich fügte er hinzu: »Wirtschaftsspionage ist in Deutschland strafbar.« Allerdings sei in solchen Fällen die Beweislage mitunter schwierig. dpa/nd

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