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Wenn der Onkel dem Neffen etwas vererben will ...

Erbschaft: Immobilien steuergünstig übertragen

»Erben ist nur eine frohe Hoffnung« - dieses Sprichwort trifft vor allem dann zu, wenn Geschwister, Neffen und Nichten erben. Denn aufgrund eines geringeren Freibetrages hält der Fiskus nach dem Erbfall die Hand auf.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/934277.wenn-der-onkel-dem-neffen-etwas-vererben-will.html

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