Urteil zu Bank-PIN
Heben Kriminelle mit einer gestohlenen Karte und richtiger PIN-Nummer Geld ab, hat der Besitzer keinen Anspruch auf Erstattung, entschied das Amtsgericht München im am 19. Mai 2014 veröffentlichten Urteil (Az. 121 C 10360/12). Der Karteninhaber habe in diesem Fall die PIN »grob unsor...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.