Urteil zu Bank-PIN

Heben Kriminelle mit einer gestohlenen Karte und richtiger PIN-Nummer Geld ab, hat der Besitzer keinen Anspruch auf Erstattung, entschied das Amtsgericht München im am 19. Mai 2014 veröffentlichten Urteil (Az. 121 C 10360/12). Der Karteninhaber habe in diesem Fall die PIN »grob unsor...


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