Die »erste Tätigkeitsstätte« und die Folgen

Fragen & Antworten zum seit Januar 2014 geltenden neuen Gesetz zur Unternehmensbesteuerung und des Reisekostenrechts

Seit 1. Januar 2014 gilt ein neues Reisekostenrecht. Reisekosten sind einer der wichtigsten Posten in fast jeder Einkommensteuererklärung. Im nd-ratgeber Nr. 1125 vom 6. November und Nr. 1132 vom 30. Dezember 2013 haben wir über die Veränderungen informiert. Doch das neue Gesetz stiftet Verwirrung statt Vereinfachung. Aufgrund von Leserfragen sprachen wir mit dem Steuerberater Dr. Rolf Sukowski, Geprüfter Beratungsstellenleiter des Lohnsteuerhilfevereins für Arbeitnehmer (LStHV - Sitz Gladbeck) und Vorsitzender des Unternehmerverbandes OWUS e.V., über Vor- und Nachteile des Gesetzes.

Was bringt das neue Gesetz?

Zunächst einmal stiftet es Verwirrung. Es heißt »Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts«. Doch bei genauerer Betrachtung ist von Vereinfachung nur wenig zu erkennen.

Der neue Gesetzestext enthält im § 9 Abs. 1 des EStG die Punkte 4 und 4a - insgesamt 21 Zeilen. Das Erläuterungsschreiben des Bundesfinanzministeriums zur Erläuterung dieser »Vereinfachung« umfasst fast 50 Seiten mit 53 möglichen Fallbeispielen - teilweise in zwei Varianten.

Worauf zielt Ihre Kritik?

Sie fängt schon bei den Begrifflichkeiten wie »erste Tätigkeitsstätte« an. Im vergangenen Jahr noch hieß es »regelmäßige Arbeitsstätte«. Die Begriffe unterscheiden sich auf den ersten Blick nicht groß. Tatsächlich beschreibt »erste Tätigkeitsstätte« einen komplett überarbeiteten Sachverhalt. Einer der wichtigsten Punkte in vielen Einkommensteuererklärungen ist ...


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