Verwaltungsrichter auf Landpartie

Beim Ortstermin in Dahlem ging Justitia Vorwürfen von Anwohnern gegen Institut nach

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: 3 Min.
Ein Nachbarschaftsstreit beschäftigt das Berliner Verwaltungsgericht. Anwohner gegen die Freie Universität (FU).

»Wir gehen jetzt riechen«, erklärt der Vorsitzende Richter des Verwaltungsgerichts. Wir sind in der ländlichen Idylle von Dahlem, in der Edwin-Redslob-Straße. Die Kammer hatte sich zum Zwecke der Inaugenscheinnahme an den Tatort begeben. Die Täter sind zehn Beagle, 16 Schafe, zwei Pferde und die Kuh Olga. Sie gehören zum Inventar des Veterinärmedizinischen Instituts und des Instituts für Pharmakologie und Toxikologie der FU und sind dafür verantwortlich, dass es den Anwohnern mächtig stinkt. Als diese 2006 ihre Villen errichten ließen, ahnten sie nicht, dass jenseits eines 2,40 Meter hohen Holzzauns stinkende Abfälle die Luft verpesten, Tausende Fliegen ihren Lieblingsplatz finden und Hundegebell den Geräuschpegel nach oben schnellen lässt. Als sie es bemerkten, war es zu spät. Seit Jahren streiten sie mit dem Bezirksamt, füllen Aktenregale und zogen vor Gericht.

Als die Kammer vor Ort erscheint, herrscht himmlische Ruhe, Blütenduft durchzieht die Atmosphäre. Nur Spatzen zwitschern unbekümmert. Der berühmte Vorführeffekt. Sonst ist hier die Hölle, sagen die Anwohner, 15 Fliegen hätten sie in 30 Minuten gefangen. Die Hunde, sagen sie, wurden künstlich ruhig gestellt. Jetzt zeigt sich kein Insekt weit und breit. Auf Anweisung des Gerichts werden hinter dem Zaun die Klappen zur Mistgrube geöffnet. Um 10.47 Uhr lässt der Richter notieren: »Jetzt vernahmen die Anwesenden leichten Mistgeruch.« Auch Gestank ist gesetzlich geregelt. Die Geruchsemissionsrichtlinie unterscheidet auf einer Skala von null bis neun. Null könnte Verwesungsgeruch sein, neun der Duft von Jasmin. Tiermist liegt bei etwa vier. Von den genau 8760 Stunden im Jahr müssen Anwohner an 175 Stunden unangenehme Gerüche erdulden. So sagt es die Richtlinie.

Um näher am Ort des Geschehens zu sein, zieht die Kammer hinter den Zaun auf das Institutsgelände der FU. Die Tiere werden dort nicht für Versuchszwecke, sondern für Verhaltensstudien gehalten. Das Gericht notiert: »11.34 Uhr, die Kammer nahm vier schwanzwedelnde Beaglehunde wahr.« Es sind liebe Tiere, zum Bellen haben sie einfach keine Lust - an diesem Tage. Das Gericht zieht weiter zur Mistgrube. Sonst geschlossen, für die Richter geöffnet. Wenn man daneben steht, ist der Geruch nicht gerade angenehm. Die vier mal vier Meter große Grube wird von einem zwei Meter hohen Spezialzaun umschlossen. Fliegen werden damit außer Gefecht gesetzt. Ist alles nur hysterisches Gejammer wohlbetuchter Hausbesitzer oder ist an diesem Tage alles geglättet, gesäubert und beruhigt? Für die zwischen den Ställen und der Dunggrube hin- und herpendelnden Richter ist es eine schwere Aufgabe. Die Rechtslage ist aber eindeutig. Die Villen befinden sich in einer so genannten Mischlage, kein reines Wohngebiet. Die Tieranlage zählt als Gewerbegebiet. Rücke ich mit meinem Wohnhaus zu nahe an ein solches heran, bin ich rücksichtslos. Ich hätte also vorher überlegen müssen, solch ein Risiko einzugehen. Das Institut befindet sich seit 1970 an dem Standort, die Neuansiedler haben damit die Pflicht zur Toleranz und zur Duldung. Gutachten haben belegt, dass weder Geruchswerte noch der Lärmpegel in jüngster Zeit in unerträglicher Weise überschritten wurde. Zudem hat das Institut für Lärm- und Geruchsschutz 50 000 Euro investiert, um den Anwohnern entgegenzukommen. Außerdem sind die Hunde und die anderen Tiere nur für wenige Tagesstunden im Außenbereich. Die meiste Zeit halten sie sich in den Ställen oder im Innenhof auf. Sollte die Klage keinen Erfolg haben, verlangen die Hausbesitzer 5000 Euro Entschädigung jährlich. Und auch diese Hoffnung erfüllte sich nicht. Im Anschluss an die Begehung wies die Kammer die Klage ab.

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