nd-aktuell.de / 27.06.2014 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 17

Viel Diskussionsbedarf zur Flexi-Rente

Expertenrunde der Koalition nimmt Arbeit auf

Zwischen Union und SPD gibt es Differenzen über die Ausgestaltung der Flexi-Rente. Eine Arbeitsgruppe soll Lösungen finden.

Berlin. Am Donnerstag beriet eine von der Großen Koalition eingesetzte Arbeitsgruppe erstmals über die sogenannte Flexi-Rente. Sie soll es Arbeitnehmern und -gebern ermöglichen, die Übergänge zwischen Arbeitsleben und Rente flexibler zu gestalten. Die Union, auf deren Drängen hin die Flexi-Rente in das Rentenpaket aufgenommen wurde, fordert, dass Arbeitnehmer auch nach dem offiziellen Renteneintrittsalter eine Weiterbeschäftigung vereinbaren können, bei Bedarf auch mehrmals. Das muss aber vor dem Renteneintritt geregelt werden. Die Mittelstandsvereinigung der Union macht sich dafür stark, dass für Beschäftigte im Rentenalter keine Sozialversicherungsbeiträge mehr entrichtet werden müssen. Auch befristete Verträge sollen möglich sein.

Von Teilen der SPD und vom Deutschen Gewerkschaftsverband (DGB) kam zuletzt allerdings die Forderung, den Eintritt in die Teilrente schon mit 60 statt wie bisher mit 63 Jahren zu ermöglichen.

CDU-Mittelstandspolitiker Carsten Linnemann, Mitglied der Arbeitsgruppe, erteilte dem eine Absage. »Die Arbeitsgruppe wird daran gemessen, dass die Erwerbsbeteiligung Älterer am Ende des Tages steigen wird«, sagte er im ZDF.

DGB-Vorstand Annelie Buntenbach dagegen bekräftigte die Forderung des Gewerkschaftsbundes nach einem flexiblen Rentenübergang ab 60 Jahren: »Für eine neue Teilzeitkultur im Alter braucht es einen verbesserten Rechtsanspruch auf Teilzeit, eine neue Altersteilzeit, höhere Hinzuverdienstgrenzen und mehr Flexibilität bei der Teilrente«, sagte die Gewerkschafterin der »Saarbrücker Zeitung«. Der DGB will sich in der Arbeitsgruppe dafür einsetzen, eine Teilrente schon ab 60 zu ermöglichen. Teilrentner beziehen nur einen Teil der ihnen zustehenden Rente und können eingeschränkt sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten - es gelten jedoch enge Zuverdienstgrenzen. Die Teilrente wird kaum genutzt: Ende 2013 wurden 3186 Bezieher gezählt.

Der DGB hält zudem eine gesetzliche Verankerung der Flexi-Rente für unnötig. »Die Diskussion um Beschäftigungsmöglichkeiten nach dem Renteneintrittsalter ist völlig überflüssig, weil das auch heute kein Gesetz verbietet«, sagte Buntenbach.

Konkrete Beschlüsse sollten auf der Sitzung am Donnerstag nicht getroffen werden. Die Koalitionspartner hoffen, ihre Differenzen bis Ende des Jahres beilegen zu können. An weiteren Sitzungen der Expertenrunde werden auch Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände teilnehmen. Agenturen/nd