Koch ist kein Genosse mehr

Wegen konkurrierendem Antritt bei der Landratswahl: Schiedskommission in Sachsen-Anhalt schließt Ex-Bundestagsabgeordneten aus der Linkspartei aus

  • Hendrik Lasch, Magdeburg
  • Lesedauer: 3 Min.

Der frühere LINKE-Bundestagsabgeordnete Harald Koch ist aus der Partei ausgeschlossen worden. Einen entsprechenden Beschluss gab die Schiedskommission des Landesverbandes in Sachsen-Anhalt heute bekannt. Koch wird vorgeworfen, bei der Wahl des neuen Landrats in Mansfeld-Südharz gegen die von der Partei nominierte Bewerberin Angelika Klein angetreten zu sein. Damit habe er gegen die Satzung von Bundes- und Landespartei verstoßen, die konkurrierende Bewerbungen untersagt. Er habe der Partei »schweren unmittelbaren und mittelbaren Schaden« zugefügt, heißt es in dem Beschluss. Gegen diesen kann Koch binnen eines Monats Berufung bei der Schiedskommission der Bundespartei einreichen.

Der 59-jährige Koch hatte sich zur Kandidatur entschlossen, obwohl er in einer parteiinternen Nominierung der Finanzexpertin und Landtagsabgeordneten Angelika Klein unterlegen war. Verantwortliche des Landesverbandes hatten ihn danach von der Bewerbung abzubringen versucht, weil diese zu Verunsicherung bei Wählern und Loyalitätskonflikten im Kreisverband führe. Koch, einst SED-Mitglied und später Kreischef der SPD, war über die WASG zur LINKEN gekommen und hatte 2009 ein Direktmandat für den Bundestag gewonnen, dem er bis 2013 angehörte. Er gilt deshalb als einer der prominentesten Vertreter der Partei in der Region im Süden Sachsen-Anhalts.

Koch hatte einen Rückzug abgelehnt. Er hatte zum einen auf seine Erfahrung als Vize-Landrat verwiesen und dem »neuen deutschland« gesagt, es gebe »nur zwei, die es fachlich können« – nämlich ihn und CDU-Amtsinhaber Dirk Schatz. Zudem hatte er argumentiert, es handle sich um eine Personenwahl, auf die der Passus in der Parteisatzung nicht anwendbar sei. In der mündlichen Verhandlung vor der Schiedskommission am 10. Juni hatte er zudem den Vorwurf zurückgewiesen, Schaden für die Partei verusacht zu haben: Die 8,4 Prozent der Wählerstimmen, die er im ersten Durchgang der Landratswahl erzielt hatte, hätten auch zusammen mit den für Klein abgegebenen 26,6 Prozent nicht für deren Wahlsieg gereicht. Klein hatte sich erst in der Stichwahl mit über 80 Prozent gegen Schatz durchgesetzt und wird nächste Woche ihr Amt als Landrätin antreten.

Die Schiedskommission folgte dagegen weitgehend der Argumentation von Landes- und Kreisvorstand, die beide den Parteiausschluss beantragt hatten. Koch habe vorsätzlich »gegen die ihm durch die Satzung als Parteimitglied auferlegte Pflicht« verstoßen, nicht konkurrierend zu Genossen bei Wahlen anzutreten. Die Regelung der Satzung sei auf den konkreten Fall anwendbar und halte auch einer verfassungsrechtlichen Prüfung stand, heißt es in dem Beschluss. Das Gremium ließ sich bei seinen Überlegungen offenkundig zudem von der Erwägung leiten, dass Koch bei kommenden Wahlen ähnlich verfahren könnte: Es sei »deutlich geworden«, dass er sein Handeln bei weiteren gescheiterten Kandidaturen innerhalb der Partei »mit hoher Wahrscheinlichkeit wiederholen wird«.

Wie Koch auf die heute in seinem Beisein verkündete Entscheidung reagieren wird, ist offen; für Nachfragen von »neues deutschland« war er zunächst nicht zu erreichen. Im April hatte er dieser Zeitung mitgeteilt, er werde sich wehren und notfalls auch vor Gericht ziehen: »Ich ziehe das durch«, hatte er angekündigt: »Ich will Mitglied dieser Partei bleiben.«

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