Sie muss der Frau den versprochenen Gewinn auszahlen

Streit mit Briefkastenfirma

Wer einen Gewinn zusagt, muss den versprochenen Preis auch aushändigen. Mit einer dementsprechenden Klage vor einem Oberlandesgericht hatte eine Gewinnerin Recht bekommen.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 4. Juli 2014 (Az. 11 U 23/11) wurde ein Unternehmer zur Zahlung von 20 000 Euro verpflichtet, die in einem Gewinnschreiben genannt worden waren. Das Urteil ist rechtskräftig. Revision wurde nicht zugelassen.

Geklagt hatte eine Frau, die 2007 ein Schreiben von einer Firma namens Buchungszentrumwest...


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