Verfassungsrichter rügt Nebeneinkünfte

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Düsseldorf. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, kritisiert die Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten. Das Mandat müsse voll erfüllt werden, so Kirchhof in der »Wirtschaftswoche«. Nebentätigkeiten dürften nicht dazu führen, »dass der Abgeordnete nicht an Sitzungen oder Abstimmungen teilnimmt oder seine Parlamentsaufgaben nur noch mit linker Hand erledigt«. Laut »Wirtschaftswoche« hat etwa der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler, der als Rechtsanwalt arbeitet und zu den Spitzenverdienern zählt, in dieser Wahlperiode 35 der 45 namentlichen Abstimmungen versäumt. »Das Mandat muss im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen, so will es das Abgeordnetengesetz«, so auch der Grundgesetzkommentator und frühere Bundesminister Rupert Scholz. dpa/nd

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