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Arbeitsvertrag gilt auch bei fehlenden Deutschkenntnissen

BAG-Urteil: Arbeitnehmer wurde mit Vertragsklausel nicht überrumpelt

Ohne Deutschkenntnisse sollten Ausländer nicht einfach einen in deutscher Sprache gehaltenen Arbeitsvertrag unterschreiben.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/941261.arbeitsvertrag-gilt-auch-bei-fehlenden-deutschkenntnissen.html

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