Karlsruhe billigt Antifa-Protest auf Dresdner Friedhof

Verfassungshüter: Auch auf Friedhöfen können Demos von Grundrechten geschützt sein / Aktion gegen »Gedenkzirkus« war »Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung«

Karlsruhe. Eine Antifa-Protestaktion auf einem Dresdner Friedhof gegen eine öffentliche Erinnerungsveranstaltung für die Opfer des Alliierten-Bombenangriffs auf Dresden im Zweiten Weltkrieg ist rechtens gewesen. Sich auf öffentlich zugänglichen Versammlungen provokativ zu gesellschaftlich bedeutsamen Themen äußern zu dürfen, sei Teil der Versammlungsfreiheit, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 1 BvR 980/13) Das Gericht hob damit die Verurteilung ...


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