Ist der Bundessicherheitsrat grundgesetzwidrig?

Kriegswaffenexporte: Verfassungsjuristen zweifeln an geheim tagendem Gremium / Urteil zu Grünen-Klage in Karlsruhe noch im Sommer erwartet

Berlin. Ist der für die Genehmigung von Kriegswaffenexporten zuständige Bundessicherheitsrat grundgesetzkonform? Verfassungsrechtler haben Zweifel. Wie das Magazin »Spiegel« berichtet, erklärte der Rechtsprofessor Volker Epping, in der Verfassung werde in dem für Kriegswaffenexporte maßgeblichen Artikel 26 geregelt, dass die Bundesregierung, also Kanzlerin und alle Minister, darüber zu entscheiden haben. Doch das geheim tagende Gremium sei »ein Kabinettsausschuss, in dem nur ein Teil der Minister versammelt ist«. Entscheidungen des Bundessicherheitsrat seien demnach nur dann verfassungskonform, wenn das gesamte Kabinett die Entscheidungen noch einmal vorgelegt bekommt und dann absegnet, wird Epping zitiert.

Auch der Gießener Verfassungsrechtler Steffen Augsberg äußerte sich kritis...


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