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Keine unbegrenzte Haftung für Angehörige

Zweibrücken. Betreiber von Alten- und Pflegeheimen dürfen Pflegebedürftigen keinen Vertrag vorlegen, der ihre Angehörige unbegrenzt für Kosten haftbar macht. Erlaubt ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) maximal das Doppelte der in einem Monat anfallenden Entgelte. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung hervor (Az. 1 U 143/13). Sie ist n...

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