Zweibrücken. Betreiber von Alten- und Pflegeheimen dürfen Pflegebedürftigen keinen Vertrag vorlegen, der ihre Angehörige unbegrenzt für Kosten haftbar macht. Erlaubt ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) maximal das Doppelte der in einem Monat anfallenden Entgelte. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung hervor (Az. 1 U 143/13). Sie ist noch nicht rechtskräftig. Damit gaben die Richter teilweise dem Verbraucherzentrale-Bundesverband Recht, der gegen einen Heimanbieter aus dem geklagt hatte. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/942456.keine-unbegrenzte-haftung-fuer-angehoerige.html