nd-aktuell.de / 20.08.2014 / Ratgeber / Seite 28

Plagiate aus Urlaub

Leserfrage

Kann ich am Zoll Probleme bekommen, wenn ich aus meinem Türkei-Urlaub Plagiate von Markenprodukten mitbringe?
Carola B., Magdeburg

Bei Plagiaten für den Eigengebrauch eher nicht, aber kommt der Verdacht auf, dass damit Handel getrieben werden soll, hört die Toleranz beim Zoll auf. Ein Paar Schuhe sollte kein Problem darstellen - 12 Paar Schuhe lassen vermuten, dass sie verkauft werden sollen. Der Handel mit gefälschten Markenprodukten ist strafbar. Auch für Plagiate gelten die Reisefreigrenzen. Dies sind die Beträge, bis zu denen Reisende im persönlichen Gepäck Waren mitbringen dürfen, ohne Einfuhrabgaben zu bezahlen. Wer per Auto oder Zug aus einem Nicht-EU-Staat einreist, darf Waren für 300 Euro mitbringen; bei Flug- und Seereisen sind es 430 Euro, bei Reisenden unter 15 Jahren bei 175 Euro. Sind keine Kaufbelege vorhanden, darf der Zoll schätzen.

Michaela Zientek, D.A.S. Juristin