nd-aktuell.de / 20.08.2014 / Ratgeber / Seite 25

Vorsicht bei Wartungskosten

Blockheizkraftwerke in kleinen Wohnanlagen

Selbst in kleineren Mehrfamilien- und in Zweifamilienhäusern können kleine Blockheizkraftwerke (BHKWs) wirtschaftlich eingesetzt werden.

Eigentümer, die sich für diese Art der alternativen Energieerzeugung entscheiden, sollten allerdings besonders auf die Wartungskosten achten, rät der Eigentümerverband Haus & Grund.

Als Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird die gleichzeitige Erzeugung von Wärme und Strom aus einer Energiequelle (Gas oder Öl) bezeichnet. Die Anschaffungskosten eines für Ein-, Zwei- und kleine Mehrfamilienhäuser geeigneten Mikro-BHKW betragen 15 000 bis 20 000 Euro.

Hierin sollte ein Spitzenlastkessel und Pufferspeicher enthalten sein. Der Spitzenlastkessel dient der Abdeckung des Wärmebedarfs an Wintertagen. Ein Pufferspeicher wird in das Heizsystem integriert, um einen sicheren Betrieb des BHKW und eine flexible Versorgung mit Wärme und Strom zu gewährleisten.

Der Einbau eines BHKW wird von der KfW und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Je erzeugter Kilowattstunde erhält der Betreiber zudem einen gesetzlich garantierten Zuschlag von 5,41 Cent für 10 Jahre oder für 30 000 Vollbenutzungsstunden gemäß KWK-Gesetz.

Neben den Anschaffungskosten sind auch die jährlichen Wartungskosten eines BHKW für die wirtschaftliche Nutzung entscheidend. Haus & Grund empfiehlt, einen Wartungspreis in Abhängigkeit von der erzeugten Kilowattstunde Strom zu vereinbaren. Mit 2 bis 3 Cent je erzeugter Kilowattstunde Strom müsse gerechnet werden. nd

Prüfpflichten

Auf Eigentümer kleinerer Heizöltanks kommen nun doch keine schärferen Prüfpflichten zu. Der Bundesrat lehnte am 25. Juli 2014 entsprechende Anträge der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen mehrheitlich ab. Haus&Grund/nd