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Die Drohung mit der Presse rechtfertigt eine Kündigung
Urteil des Landesarbeitsgerichts
Wer seinen Vorgesetzten damit droht, kompromittierende Dokumente an die Medien weiterzureichen, läuft Gefahr, die Arbeit zu verlieren. Es gebe keine Rechtfertigung für ein solches Vorgehen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/942941.die-drohung-mit-der-presse-rechtfertigt-eine-kuendigung.html
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