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Die Drohung mit der Presse rechtfertigt eine Kündigung

Urteil des Landesarbeitsgerichts

Wer seinen Vorgesetzten damit droht, kompromittierende Dokumente an die Medien weiterzureichen, läuft Gefahr, die Arbeit zu verlieren. Es gebe keine Rechtfertigung für ein solches Vorgehen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/942941.die-drohung-mit-der-presse-rechtfertigt-eine-kuendigung.html

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