Zahlt die Krankenkasse das Taxi?

Tipp für Patienten mit Pflegestufe 2 oder 3

Bei notwendigen Behandlungen übernimmt die Krankenkasse für Patienten mit Pflegestufe 2 oder 3 einen Großteil der Fahrtkosten zum Arzt - aber nur, wenn vorab ein Antrag gestellt und genehmigt wurde.

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) informiert darüber nachfolgend:

Frau Erika Z. lebt alleine und hat die Pflegestufe 2, weil sie täglich Hilfe braucht. Die 75-Jährige leidet an schwerer Arthrose und Herzschwäche, alleine gehen kann sie nur noch am Rollator.

Seit Kurzem hat Frau Z. zudem eine starke Bronchitis und muss regelmäßig beim Arzt inhalieren. Doch die Praxis liegt 20 Kilometer entfernt im nächsten Dorf. Dorthin kommt die gehbehinderte Frau nur mit dem Taxi.

»Die Fahrtkosten übernimmt in so einem Fall größtenteils die Krankenkasse«, sagt Andrea Fabris von der Potsdamer Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Vora...


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