Uber darf nach Eilantrag doch weitermachen

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Der Fahrdienst Uber darf seine Dienstleistungen in Berlin vorerst weiter anbieten. Das Verwaltungsgericht Berlin erhielt am Montag einen Eilrechtsschutzantrag des Unternehmens gegen eine Unterlassungsverfügung des Landesamtes für Ordnungs- und Bürgerangelegenheiten, wie das Gericht mitteilte. Dem Antrag wurde demnach stattgegeben, so dass Uber seine Vermittlungs-Apps UberPop und UberBlack zunächst weiterhin anbieten darf. Das Gericht betonte, dass es sich weder um eine Entscheidung in der Sache noch um eine Aussetzung der Verfügung handle. In einer Mitteilung heißt es, das zuständige Landesamt habe zugestimmt, bis zu einer »Entscheidung des Gerichts von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen«. Solche Zusicherungen seien üblich, damit der Beschuldigte während eines gerichtlichen Verfahrens keine nicht wiedergutzumachenden Schäden erleide. Am 14. August hatte das Landesamt dem Unternehmen eine Unterlassungsverfügung zugestellt, nach der Uber seine Dienste sofort einstellen musste. Bei Zuwiderhandlung drohte eine Strafe von 25 000 Euro. AFP/nd

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