nd-aktuell.de / 29.08.2014 / Politik / Seite 13

Münchner Richter lobt angeklagten Tierschützer

München. Lob vom Richter hat ein angeklagter Tierschützer am Mittwoch vor dem Münchner Amtsgericht erhalten: »Ich begrüße ausdrücklich Ihre Arbeit, es bedarf Menschen wie Sie, die sich einsetzen«, sagte Richter Alexander Metz. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft stellte er das Verfahren gegen den 34-Jährigen gegen eine Geldbuße von 1500 Euro ein. Der Mann hatte heimlich Aufnahmen bei einem Unternehmen für Bettfedern gemacht und war deshalb wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes angeklagt. In Deutschland ist die Lebendrupfung von Gänsen untersagt. Dabei werden Mastgänsen drei Mal und Muttergänsen bis zu 20 Mal in ihrem Leben die Federn ausgerissen. dpa/nd