Gericht: Kassen müssen Medikament bezahlen

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Nach einem Urteil des Bundesgericht (BSG) in Kassel vom Dienstag müssen die gesetzlichen Krankenkassen das Arzneimittel Lucentus gegen die Augenkrankheit altersbedingte Makuladegeneration (AMD) voll bezahlen. Laut Gericht haben Patienten Anspruch auf ein Fläschchen Lucentus pro Behandlung. Krankenkassen dürften demnach nicht darauf bestehen, das 1200 Euro teure Medikament auf mehrere Anwendungen aufzuteilen. Die Krankenkasse der Knappschaft schätzt die Kosten des Urteils auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Von der Krankheit, die zur völligen Erblindung führen kann, sind in Deutschland mehrere Millionen Menschen betroffen. AFP/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal