Der Streit um des Lesers Klarnamen

Landgericht: Durchsuchungsbeschluss für Redaktion des »Darmstädter Echos« im Juni war rechtswidrig

Unter Pseudonym hatte ein Nutzer auf der Webseite des »Darmstädter Echos« einen strittigen Kommentar hinterlassen. Darauf rückten Staatsanwälte an. Ein Gericht rügte jetzt deren Vorgehen.

Darmstadt. Der umstrittene Durchsuchungsbeschluss für die Redaktionsräume der Darmstädter »Echo«-Zeitungen ist nachträglich wegen schwerer Formfehler für rechtswidrig erklärt worden. Das Landgericht Darmstadt (Hessen) habe einer entsprechenden Beschwerde stattgegeben, teilte der Verlag am Mittwoch mit. Hintergrund der angeordneten Hausdurchsuchung war ein Konflikt um einen anonymen Onlinekommentar. Das Vorgehen der Behörden war auf massive Kritik gestoßen. Journalistenverbände hatten nach dem Vorfall im Juni von einem »ungeheuerlichen Vorgang« und einem Eingriff in die Pressefreiheit gesprochen.

In einem Kommentar hatte ein »Echo«-Leser mehrere ...


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