Kein Briefkasten fürs Kündigungsschreiben

Urteil im Prozess um den gefeuerten BER-Chef Rainer Schwarz erneut vertagt

Schwarz kann weiter auf Fortzahlung seines Gehalts hoffen. Es geht um 1,6 Millionen Euro. Das Urteil soll am 16. Oktober fallen.

Der Prozess um die Kündigung von Ex-Flughafenchef Rainer Schwarz bleibt eine Hängepartie. Auch am gestrigen Donnerstag fiel im Berliner Landgericht keine Entscheidung darüber, ob Schwarz trotz seiner fristlosen Kündigung weiterhin Gehalt von der Flughafengesellschaft erhalten muss. Seine Klage auf Fortzahlung wird nun möglicherweise am 16. Oktober entschieden, falls es nicht doch noch zu einer außergerichtlichen Einigung kommt. Schwarz fordert Bezüge ein, die ihm bis zum Ende seines regulären Arbeitsvertrags im Mai 2016 zugestandenen hätten - etwa 1,6 Millionen Euro.

Die Flughafengesellschaft hatte Schwarz Anfang 2013 zunächst freigestellt und ihm dann mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 12. Juni 2013 fristlos gekündigt. Ihm wurde u.a. vorgeworfen, dem Aufsichtsrat die Probleme verschwiegen zu haben, die zur Verschiebung der für den 3. Juni 2012 geplanten BER-Eröffnung geführt hatten. Was Schwarz bestreitet.

Punkt zwei s...


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