Thüringen: CDU und FDP zahlen sich Millionenbetrag

Rechnungshof kritisiert Geldflüsse an ausgewählte Abgeordnete als unzulässig - Bericht seit 2006 unter Verschluss gehalten / CDU versucht Thema aus dem Wahlkampf zu halten

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Berlin. In Thüringen zahlen CDU und FDP offenbar seit Jahren an Landtagsabgeordnete unzulässige Zulagen aus den Fraktionskassen. Das berichtet der »Spiegel« und verweist auf einen Bericht des Rechnungshofs im Freistaat aus dem Jahr 2006, »der seitdem unter Verschluss gehalten wird«, wie das Magazin in einer Vorabmeldung schreibt. In dem Papier werden Zuschüsse an 17 Landtagsabgeordnete in Höhe von 1.027 bis 1.624 Euro im Monat aufgelistet. Allein zwischen 2001 und 2004 seien so 956.000 Euro unzulässigerweise geflossen - an Parlamentarische Geschäftsführer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecher von Arbeitskreisen. Diese Zahlungen würden »gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten und der Freiheit des Mandats« verstoßen, zitiert das Magazin aus dem Bericht.

Zwar forderte der Rechnungshof schon damals, ab dem Jahr 2001 »Rückforderungen geltend zu machen«. Doch dazu kam es nicht - im Gegenteil: CDU und FDP setzen diese Praxis laut »Spiegel« bis heute fort. »Die Zulagen addieren sich mittlerweile zu einem Millionenbetrag«, schreibt das Magazin. Der Rechnungshof halte auch heute an der Rückforderung fest. »Die regierende CDU bestand allerdings auf einem Gutachten zur Causa, das vor der Wahl am 14. September nicht mehr ausgewertet werden kann«, so der »Spiegel«. Das Thema Fraktionsgelder spielt in Thüringen immer wieder einmal eine Rolle. Ende 2013 hatten Linke, SPD und Grüne erklärt, keine solchen Zulagen zu zahlen. Kritik wurde an der Praxis von CDU und FDP laut, diese führe zu mehr Politikverdrossenheit. nd/Agenturen

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