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Datenspeicherung des Bundes wird verhandelt

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am Dienstag mit der umstrittene Praxis der Bundesregierung befasst, die IP-Adressen von Besuchern nahezu all ihrer Internetseiten aus Gründen der Gefahrenabwehr zu speichern. Der Kläger, ein Landtagsabgeordneter der Piratenpartei in Schleswig-Holstein, sieht in der Erfassung der Zugangsdaten eine Verletzung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Das Gericht muss nun entscheiden, ob sogenannte dynamische IP-Adressen zu den geschützten personenbezogenen Daten zählen oder nicht. Das Urteil wird laut BGH am 28. Oktober verkündet. AFP/nd

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