Entzug des Pflichtteils nur bei einem erheblichen Fehlverhalten

Erbrecht

Immer wieder gibt es Unklarheiten, wenn beispielsweise Eltern ihren Sohn enterben und ihm den Pflichtteil entziehen wollen. Dafür muss schon ein erhebliches Fehlverhalten des Erben vorliegen - ein bloßer Familienstreit reicht dafür nicht aus.

Diese Rechtsauffassung bestätigte auch der vor dem Landgericht Mosbach am 31. Januar 2014 (Az. 2 O 182/13) verhandelte Fall.

Nach Familienstreit wurde Testament geändert

Der Sohn arbeitete in der Metzgerei seiner Eltern mit. Gelegentlich nahm er als »Lohn« auch Wurst und Fleisch mit nach Hause - so war es ausgemacht. Doch nach einem Familienstreit drehten ihm die Eltern daraus einen Strick.

Die Eltern verfassten ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie den Sohn enterbten und ihm sogar den Pflichtteil entzogen. Diesen drastischen Schritt begründeten sie damit, dass er in der Metzgerei gestohlen habe. Der Sohn habe das familiäre Vertrauensverhältnis missbraucht, um sie und seine Schwester zu schädigen.

Als der Vater gesto...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.