»Du entscheidest« in Katalonien

Referendum über Abspaltung von Spanien offiziell angesetzt / Zentralregierung: Abstimmung wird nicht stattfinden

  • Ralf Streck, San Sebastián
  • Lesedauer: 3 Min.
Die Katalanen sollen am 9. November über eine Abspaltung von Spanien abstimmen. So hat es die Regionalregierung in Barcelona angeordnet. Madrid will die Volksbefragung aber verhindern.

Nicht einmal einen Tag hat es gedauert, bis die spanische Verbotsmaschinerie in Gang gesetzt war, um die Volksbefragung zur Unabhängigkeit Kataloniens zu verhindern. Schon am Sonntag trat der Staatsrat auf Antrag der Regierung außerordentlich zusammen, um das Referendumsgesetz zu beurteilen, das der katalanische Regionalpräsident Artur Mas am Samstag unterzeichnet hatte. Es wurde erst kürzlich mit knapp 80 Prozent der Stimmen im katalanischen Parlament angenommen.

Das Gesetz sieht eine unverbindliche Volksbefragung am 9. November über die Unabhängigkeit von Spanien vor. Dafür haben am 11. September fast zwei Millionen Menschen in der Region demonstriert, das ist fast ein Drittel der Bevölkerung. Mit dem Urteil des Staatsrats will das spanische Kabinett an diesem Montag außerordentlich zusammentreten, um eine Klage beim Verfassungsgericht zu beschließen. Das Ziel ist, das Gesetz zu kippen und die Abstimmung zu annullieren.

Nach der Unterzeichnung hatte sich der katalanische Regierungschef Mas auch in spanischer Sprache an die Bevölkerung gewendet, um allen klarzumachen, dass sein Vorgehen in einer Demokratie normal sei. »Demokratische Staaten äußern sich und lassen zu, dass andere sich äußern, sie vereinbaren Abstimmungen und benutzen Gesetze, um die Bevölkerung zu hören und nicht, um sie zum Schweigen zu bringen.« Er bot »bis zum letzten Moment« einen Dialog an, um sich nach Vorbild Schottlands auf einen Vorgang und eine Frage für ein Referendum zu einigen. Die »konstante Suche nach einem Dialog« sei bei den Konservativen in Madrid aber nur auf Ablehnung gestoßen, kritisierte Mas. Spanien biete »weder ein Projekt noch eine Alternative« an.

In Madrid erklärt die Regierung gebetsmühlenartig, die Abstimmung werde nicht stattfinden. Sie verstoße gegen die Verfassung. Das sagte am Samstag auch Vize-Ministerpräsidentin Soraya Sáenz de Santamaría. Sie »spaltet die Katalanen und entfernt sie von Europa«, fügte Sáenz de Santamaría hinzu. Schon zuvor hatte sie angekündigt, dass sich Mas »in Teufels Küche« begebe, wenn er das Gesetz unterzeichne. Gedroht wird nicht nur mit der Verfassungsklage, sondern auch mit seiner Verhaftung und der Aussetzung der katalanischen Autonomie.

War es Schottland möglich, frei und verbindlich über die Unabhängigkeit abzustimmen, soll in Spanien sogar eine unverbindliche Befragung verhindert werden, weil den Katalanen das über das Völkerrecht abgesicherte Selbstbestimmungsrecht abgesprochen wird. Unbeachtet bleiben dabei Fälle wie Québec. Das kanadische Verfassungsgericht hat schon vor Jahrzehnten festgestellt, dass zwar dort das Recht auf die Unabhängigkeit nicht vorgesehen sei. Doch es verwies auf das demokratische Prinzip, auf dem die Verfassung beruhe. Deshalb könne der Wunsch Québecs nicht ignoriert werden. Das Ergebnis eines Referendums sei anzuerkennen. So stimmte die frankophone Provinz 1980 und 1995 über ihre Unabhängigkeit ab. Im Fall Kosovo urteilte der Internationale Gerichtshof, dass sogar eine einseitige Unabhängigkeitserklärung ohne Referendum durch das Völkerrecht gedeckt sei.

Die spanische Verfassungsklage führe nach Ansicht von Sáenz de Santamaría zur sofortigen »vorläufigen Aussetzung«, weshalb die Volksbefragung mit »keinerlei Handlungen« vorbereitet werden dürfe. Solange kein Urteil die Befragung annulliere, müssten Vorbereitungen für den Fall getroffen werden, dass das Gericht die Klage abweist oder gegen die Regierung urteilt, argumentiert dagegen Mas. »Tu decideixes« (Du entscheidest) heißt die nun gestartete Kampagne, mit der die Abstimmung beworben wird. Im November sollen 5,4 Millionen Katalanen mit einem Mindestalter von 16 Jahren in 2718 Wahllokalen ihr Votum abgeben, hieß es am Sonntag von der Regionalregierung.

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