Gericht stärkt Rechte von Jobcentern

  • Lesedauer: 1 Min.

Mainz. Hartz-IV-Betroffene riskieren die Kürzung ihrer Sozialleistungen, wenn sie Mitarbeitern des Jobcenters Kontrollbesuche in ihrer Privatwohnung verwehren. Das rheinland-pfälzische Landessozialgericht gab in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung einer Behörde recht, die die Unterkunftskosten einer erwerbslosen Frau nicht mehr übernommen hatte. Das Jobcenter hatte überprüfen wollen, ob die Frau tatsächlich in ihrer Wohnung lebt. Die Betroffene wollte eine Wohnungskontrolle zum Schutz ihrer Privatsphäre jedoch nicht zulassen. Daher müsse sie nun bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes die Mietkosten selbst tragen, urteilten die Richter. epd/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal