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Gericht stärkt Rechte von Jobcentern

Mainz. Hartz-IV-Betroffene riskieren die Kürzung ihrer Sozialleistungen, wenn sie Mitarbeitern des Jobcenters Kontrollbesuche in ihrer Privatwohnung verwehren. Das rheinland-pfälzische Landessozialgericht gab in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung einer Behörde recht, die die Unterkunftskosten einer erwerbslosen Frau nicht mehr übernommen hatte. Das Jobcenter hatte überprüfen wollen...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/947836.gericht-staerkt-rechte-von-jobcentern.html

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