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Die Unvollendete

Fabian Lambeck über den 3. Oktober als Feiertag

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 2 Min.

Die meisten Ostdeutschen, das belegen letzte Umfragen, begrüßen den Beitritt der DDR zur BRD, dessen Vollzug am gestrigen Freitag als »Tag der Deutschen Einheit« gefeiert wurde. Tatsächlich lässt sich schwer leugnen, dass der Beitritt nach Artikel 23 des Grundgesetzes für die meisten Ostdeutschen mehr Vor- als Nachteile gebracht hat. Auch wenn Millionen Menschen nach der Wende ihre Jobs verloren: Die Hälfte der Ostdeutschen sieht sich als Gewinner der Einheit. Die heute selbstverständliche Reise- und Meinungsfreiheit sowie die ausgeprägte Konsumkultur gab es in der DDR nicht.

Vor allem aber bleibt es ein großes Manko des Beitritts, dass sie nach dem falschen Grundgesetzartikel vollzogen wurde. Denn im Artikel 146 stand festgeschrieben, dass das »Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt«, seine Gültigkeit an dem Tage verliert, »an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist«. Das wurde versäumt.

Dass viele Deutsche immer noch glauben, die deutsche Einheit sei unvollendet geblieben, ist sicher auch der Tatsache geschuldet, dass man sich damals für den bequemen Weg entschieden hat. Mit allen, noch heute spürbaren Folgen. Zumal der 3. Oktober ein ziemlich willkürlich gewähltes Datum ist. Man wollte so vor allem ein weiteres DDR-Jubiläum verhindern.

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