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Unterschrieben, also zahlen
Mietvertrag
Stellt ein Versorger einen funktionierenden Gasanschluss zur Verfügung, liegt darin ein Angebot zum Vertragsabschluss. Schaltet ein Hausbewohner die Heizung ein, verbraucht Gas, nimmt er dieses Angebot an - und darf sich später nicht über die Gasrechnung wundern.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/948373.unterschrieben-also-zahlen.html
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