Homosexuelle sollen Kirchengeld zahlen

  • Lesedauer: 1 Min.

Hannover. Homosexuelle Lebenspartner in Niedersachsen sollen bei der Kirchensteuer künftig wie Ehepaare behandelt werden. Die rot-grüne Landesregierung beschloss am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf, wie die Staatskanzlei mitteilte. Danach sollen auch eingetragene Lebenspartnerschaften das »Besondere Kirchgeld« zahlen. Dieses wird fällig, wenn der Partner mit geringem oder keinem Einkommen der Kirche angehört, der Allein- oder Hauptverdiener aber nicht. Bei Ehepaaren wird das Kirchgeld seit 2000 erhoben. Außerdem sollen eingetragene Lebenspartner auch bei der Kirchensteuer wählen können, ob sie gemeinsam oder einzeln veranlagt werden. Die neue Regelung gilt auch für die Kirchensteuer auf Kapitalerträge, die ab 2015 automatisch erhoben wird. epd/nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal