Winterdienstpflicht für Anlieger erlaubt

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Schönwalde-Glien. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Straßenverkehrsordnung Gemeinden nicht hindert, Straßenanlieger per Satzung zu verpflichten, die Fahrbahnen zu reinigen und dort Winterdienst zu leisten. Hiermit änderte das OVG, wie es selbst mitteilte, zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam. Dieses Gericht hatte festgestellt, dass die klagenden Anlieger in Schönwalde-Glien nicht verpflichtet seien, die vor ihren Grundstücken verlaufenden Fahrbahnen zu reinigen. Dabei hatte es unter anderem darauf abgehoben, dass Fußgänger bei Straßen ohne Gehweg oder Seitenstreifen nach der Straßenverkehrsordnung zwar den Fahrbahnrand benutzen, aber dort keine Arbeiten ausführen dürften. Dem ist das OVG nicht gefolgt . Die Straßenverkehrsordnung stehe der Übertragung der Pflicht nicht entgegen, entschied es. Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. nd

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