Keine Übertragung vor Zwangsvollstreckung
Wohneigentum
Wer die Eigentumswohnung wegen drohender Zwangsvollstreckung der Mutter überschreibt, benachteiligt vorsätzlich den Gläubiger.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. IX ZR 50/12) konnte der Gläubiger daher das Rechtsgeschäft wirksam anfechten.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet, hatte ein Wohnungseigentümer über 15 000 Euro Schulden bei einem Gläubiger. Bevor dieser jedoch seine Forderungen mit einem Vollstreckungsurteil eintreiben konnte, hatte der Schuldner die Eigentumswohnung an seine Mutter übertragen und lediglich ein lebenslanges Wohnr...
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