Mehr Bußgeld für Radfahrer geplant
StVO-Änderung
Nach Medienberichten will die Bundesregierung die Radfahrer weiter abkassieren und legt bei den Bußgeldern nach. So sollen künftig für das Befahren eines Radwegs in die falsche Richtung 35 Euro Strafe fällig werden, wenn sie auf einem Radweg in falscher Fahrtrichtung fahren, obwohl ein nicht benutzungspflichtiger Radweg in richtiger Richtung vorhanden ist.
Diesen bußgeldbewehrten Tatbestand gab es bislang nicht. Das Bundesverkehrsministerium komme damit einer Aufforderung des Bundesrates nach.
Bis 2009 gab es für den eingangs genannten Fall einen geregelten Tatbestand, der aber bei der Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung (StVO) versehentlich gestrichen wurde. Nun hat es fünf Jahre gedaue...
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