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Bonusprogramme: Firmen haben Spielraum

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe. Firmen dürfen selbst bestimmen, ob Bonuspunkte bei Treueprogrammen übertragbar sind und wann sie verfallen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Er gab der Lufthansa AG recht. Sie war von einem Kunden verklagt worden, der am Vielfliegerprogramm »Miles & More« teilgenommen hatte. Der Konzern hatte ihm 2011 gekündigt, weil er Bonusmeilen im Wert von 3000 Euro für Buchungen verwendet, die Tickets aber für jemand anderen gekauft hatte. Als Anbieterin des Programms könne die Lufthansa »Art und Umfang der Leistung«, die sie ihren Kunden verspreche, selber bestimmen, hieß es. dpa/nd

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