Bewährungsstrafe wegen Missbrauch - Prozess relevant im Fall Brandt

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Gera. Das Landgericht Gera hat einen 56-Jährigen aus Ranis zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er Sex mit minderjährigen Jungs hatte. Dafür soll er ihnen - einer war gerade einmal 14 Jahre alt - teils mehrere Hundert Euro gezahlt haben. Der Fall tangiert Ermittlungen gegen den Neonazi Tino Brandt, der Jugendliche für Sexdienste vermittelt haben soll - so auch dem Angeklagten. Brandt, einst Kopf der Neonazi-Kameradschaft »Thüringer Heimatschutz« und V-Mann des Verfassungsschutzes, sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen - auch wegen Versicherungsbetruges - gegen ihn laufen laut Staatsanwaltschaft Gera noch. Vor Gericht legte der 56-Jährige am Donnerstag ein umfangreiches Geständnis ab. Allerdings erklärte er, Brandt selbst nicht zu kennen und damals nicht bewusst Kontakt zu ihm gehabt zu haben. Doch habe er den Verdacht gehabt, beim Online-Kontakt nicht immer direkt mit dem Jugendlichen kommuniziert zu haben. Zudem habe ihm einer der Jungs einmal gesagt, Brandt habe ihn schon mit elf Jahren auf den Strich geschickt, berichtete der Mann. Die Zweite Strafkammer verurteilte ihn wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung. Zudem muss er 2400 Euro an den Geraer Verein »Schlupfwinkel« zahlen, der sich um junge Opfer von Sexualstraftaten kümmert. Das Urteil ist rechtskräftig. dpa/nd

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