Karenzzeit für Ex-Regierende

Hamburg verabschiedet Gesetz für Wechsel in Privatwirtschaft

  • Lesedauer: 2 Min.
Immer wieder wird über Politikerwechsel in die Wirtschaft diskutiert. Hamburg hat als erstes Bundesland nun klare Regeln.

Berlin. Hamburg führt als erstes Bundesland und vor dem Bund eine Karenzzeit für ausscheidende Regierungsmitglieder ein. Nach einem Beschluss vom Donnerstag müssen sie künftig zwei Jahre lang vor einem Wechsel in die Privatwirtschaft um Erlaubnis fragen. Der Senat kann eine Arbeitsaufnahme verbieten, sollte eine Interessenkollision zur vorherigen Amtstätigkeit bestehen. Die Frist entspricht jenem Zeitraum, in dem auch das Übergangsgeld gezahlt wird. Die Regelung selbst orientiert sich an bestehenden Vorgaben für bestimmte Beamte. Das Gesetz wurde von SPD, CDU, Grünen und LINKE mitgetragen, die FDP lehnte es ab.

Die Vorsitzende der Linksfraktion, Dora Heyenn, sagte, ihre Fraktion habe »bereits im Januar dieses Jahres die Aufnahme einer Karenzzeit in das Senatsgesetz der Freien und Hansestadt Hamburg beantragt. In einem fairen und offenen parlamentarischen Prozess wurde zwischen den Fraktionen beraten und dass jetzt über einen interfraktionellen Antrag in Hamburg als erstem Bundesland die Karenzzeit eingeführt wird, das begrüßen wir sehr. Ein beruflicher Wechsel von der Senatsbank muss grundsätzlich möglich sein, dabei dürfen aber nicht die Interessen einzelner Unternehmen oder Organisationen begünstigt werden.«

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Andreas Dressel, erklärte, »gerade angesichts der wachsenden öffentlichen Diskussionen erscheinen für alle Beteiligten klare Regelungen besser, als es - von Fall zu Fall - jeweils einer öffentlichen Diskussion zu überlassen, ob ein Wechsel in die Wirtschaft politisch-gesellschaftlich akzeptiert wird oder nicht. Es ist gut und ein Zeichen demokratischer Kultur, dass Hamburg hier bundesweit und in großem Einvernehmen Vorreiter für eine solche Regelung ist.« Bei den Grünen hieß es, es sei »vernünftig, dass wir künftig klarere Regeln auch für Senatoren bekommen, wenn sie aus dem Amt ausscheiden. Es ist richtig, dass die Regeln für Beamte und Staatsräte demnächst auch für Senatorinnen und Senatoren gelten. Mit dieser Regelung wird ein klares politisches Signal gesetzt, sie wird aber nicht jede umstrittene Personalie verhindern können«, so Jens Kerstan, Vorsitzender der Bürgerschaftsfraktion.

Auf Bundesebene hatten sich Union und SPD nach zähem Ringen Anfang Oktober auf die Grundzüge eines Gesetzentwurfs geeinigt. Für ausscheidende Regierungsmitglieder ist im Fall eines Interessenkonflikts eine Karenzzeit von 12 Monaten vorgesehen, in Sonderfällen von 18. dpa/nd

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