Fotos nur fürs Familienalbum

Die neuen Regelungen zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch klären Grauzonen und schaffen neue

  • Ines Wallrodt
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Mit schärferen Vorschriften im Sexualstrafrecht sollen Kinder und Jugendliche besser vor Missbrauch geschützt werden. Aus Sicht von Ermittlern mangelt es aber vor allem an Personal, um Täter zu verfolgen.

Ein schärferes Sexualstrafrecht soll Unsicherheiten wie im Fall Sebastian Edathy künftig ausschließen: Der frühere SPD-Politiker hatte Nacktbilder von Jungen gekauft, die nach bisheriger Rechtslage in einem Grenzbereich zur Kinderpornografie lagen. Allerdings bestand kein Zweifel, dass der kanadische Anbieter von Fotos und Videoaufnahmen pädophile Kunden bediente. Nun hat der Bundestag klargestellt: Wenn Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen gemacht werden, um sie zu verkaufen oder in Tauschbörsen anzubieten, liegt ein strafbares Verhalten vor, auch wenn es sich bei diesen Aufnahmen nicht um Pornografie handelt.

Ursprünglich sollte schon jegliches unbefugtes Fotografieren unbekleideter Personen strafbar werden. Nach Kritik hatte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die Pläne aber kurz vor der Abstimmung im Parlament entschärft. Maas erklärte zur Verabschiedung des Gesetzes, sozial übliches und alltägliches Verhalten werde ...


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