Handel von Nacktbildern verboten

Bundestag beschließt Reform des Sexualstrafrechts

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Berlin. Schärfere Vorschriften im Kampf gegen Kinderpornografie, besserer Schutz für Kinder und Jugendliche vor Missbrauch, mehr Rechte für die Opfer: Der Bundestag hat am Freitag ein Gesetzespaket zur Reform des Sexualstrafrechts verabschiedet. Insbesondere die Vorschriften zu Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen werden strenger geregelt als bisher. Solche Aufnahmen zu machen oder zu verbreiten, um damit Geld zu verdienen, soll künftig auch dann strafbar sein, wenn es sich nicht um Pornografie handelt. Das mögliche Strafmaß für den Besitz von Kinderpornografie wird auf drei Jahre erhöht. Außerdem werden die Mittel für die Präventionsarbeit aufgestockt. So steigen die Zuwendungen für das Netzwerk »Kein-Täter-Werden« in diesem Jahr um 148 000 Euro auf 535 000 Euro. Für 2015 und 2016 sind weitere, kleinere Erhöhungen vorgesehen.

Der Bundestag setzte überdies europarechtliche Vorgaben um. So wird der Schutz von Erwachsenen vor »Cybermobbing« ausgeweitet: Wer herabwürdigende Bilder von anderen macht oder verbreitet, kann künftig bestraft werden. Der Opferschutz soll durch eine Verlängerung der Verjährungsfristen verbessert werden. Demnach können alle schweren Sexualdelikte zukünftig nicht mehr vor der Vollendung des 50. Lebensjahres des Opfers verjähren. Es gibt allerdings Zweifel, dass sich Täter nach so langer Zeit noch überführen lassen. Aus Sicht von Frauenorganisationen versäumt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) mit der Reform, die Strafbarkeit von Vergewaltigungen auszuweiten, wie vom Europarat gefordert. Agenturen/nd

Seiten 2 und 5

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