BGH: Passive Sterbehilfe ohne Patientenverfügung

Bei der Frage nach dem Ende lebenserhaltender Maßnahmen muss der mutmaßliche Sterbewunsch von Schwerkranken künftig stärker beachtet werden. Das gilt auch dann, wenn der Patient nicht unmittelbar vom Tod bedroht ist, wie der Bundesgerichtshof in einem am 16. Oktober 2014 veröffentlichten Beschluss (Az. XII ZB 202/13) entschied.

Im konkreten Fall ging es um eine 1963 geborene Frau aus dem Raum Stollberg im sächsischen Erzgebirgskreis. Am 18. September 2009 hatte sie einen Schlaganfall und liegt seither im Wachkoma. Eine Kontaktaufnahme ist nicht möglich.

Der Ehemann und die Tochter der Frau wurden als Betreuer eingesetzt. Weil nach Angaben der Ärzte eine Besserung ihres Gesundheitszustandes nicht zu erwarten ist, beantragten der Ehemann und die Tochter beim Betreuungsgericht das Ende der künstlichen Ernährung.

Dabei beriefen sie sich auf vorherige Aussagen der Frau. Sie habe lebenserhaltende Maßnahmen abgelehnt, wei...


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