DGB sagt Ja zu umstrittener Tarifeinheit

Doppelte Verneinung: Dachverband ist nicht grundsätzlich gegen das geplante Gesetz zur Tarifeinheit, sieht aber großen Änderungsbedarf

  • Velten Schäfer
  • Lesedauer: 3 Min.

Mit dem im Entwurf vorliegenden Gesetz zur Tarifeinheit wollte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) den DGB-Gewerkschaften wohl ein Geschenk machen: Wenn gesetzlich geregelt wäre, dass im Streitfall in jedem Betrieb der Tarifvertrag der jeweils größeren Gewerkschaft für alle gilt, wären die in aller Regel größeren DGB-Gewerkschaften die zunehmende Konkurrenz durch Spartengewerkschaften - wie etwa GDL oder »Cockpit« - los.

Doch ist der DGB keinesfalls restlos begeistert von dem Vorhaben, wie am Dienstag das lang erwartete Statement des Bundesvorsitzenden Reiner Hoffmann zeigte: »Der DGB in Gänze lehnt das Ansinnen einer gesetzlichen Regelung nicht ab«, lautete dessen Kernsatz.

Die doppelte Verneinung ist noch lange kein Ja. Hoffmann sieht »in vielen Details einen erheblichen Nachbesserungsbedarf« und geht »davon aus, dass diese Schwachpunkte ausgeräumt werden«, bevor es die Kabinettsebene erreiche. Tatsächlich könnte das Gesetz in seiner jetzigen Form aus Gewerkschaftssicht Bumerangeffekte mit sich bringen. Angebracht sind Bedenken etwa bezüglich für allgemein verbindlich erklärter Tarifverträge: Oft gegen kleinere, etwa »christliche« Gewerkschaften, wurden mit diesem Instrument branchenbezogene Lohnuntergrenzen eingezogen. Doch was wäre unter einem solchen Gesetz mit Betrieben, in denen Gewerkschaften mit Billigverträgen die Mehrheit hätten? Werden solche allgemein verbindlichen Verträge nicht ausdrücklich geschützt, könnte ein Tarifeinheitsgesetz tatsächlich Lücken in das komplizierte System von Branchenmindestlöhnen reißen, die meist oberhalb der gesetzlichen Schranke von 8,50 Euro liegen.

Ein aus DGB-Sicht zweites Problem betrifft die Bezugsgröße »Betrieb«, auf der das Mehrheitsprinzip ansetzen soll. Arbeitgeber könnten das Gesetz dazu ausnutzen, ihre Unternehmen so zu zerlegen, »dass die jeweils gewünschte Gewerkschaft eine Mehrheit erhält«. Drittens sei nicht klar geregelt, wie die Mehrheit im Betrieb ermittelt werden soll: Es kann kaum im Interesse von Gewerkschaften liegen, in einem zunehmend aggressiven Umfeld etwa Mitgliederlisten dem Arbeitgeber vorzulegen. Zumal das Bundesarbeitsgericht fast zeitgleich mit Hoffmanns Statement entschieden hat, dass es Arbeitgebern zwar in konkreten Arbeitskampfsituationen, nicht aber generell untersagt ist, nach der Gewerkschaftszugehörigkeit zu fragen.

Gegen das Gewerkschaftslager kann das Gesetz kaum verabschiedet werden. Insofern muss mindestens kräftig nachgearbeitet werden. Denn die Meinungsunterschiede im DGB sind erheblich. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die Bildungsgewerkschaft GEW und die Gastro- und Lebensmittelgewerkschaft NGG haben grundsätzliche Probleme.

GEW-Chefin Marlis Tepe etwa lehnt den Entwurf fast rundweg ab: »Es droht ein regelrechter Tarifwettlauf in den Betrieben und Verwaltungen«, erklärte sie. »Aufgrund zufälliger Mehrheiten könnten Betriebe und Verwaltungen aus den Flächentarifverträgen herausgebrochen werden.« Das sei »das Gegenteil dessen«, was das Gesetz erreichen wolle. »Eingriffe ins Streikrecht« seien geradezu »programmiert« - und eine »verfassungskonforme Lösung« sei auch »nicht in Sicht«.

Verfassungsrechtliche Bedenken hegt auch die NGG. »Wenn künftig auf Antrag einer Tarifvertragspartei gerichtlich festgestellt werden kann, welche Gewerkschaft in einem Betrieb die Mehrheit hat, um daraus abzuleiten, welcher Tarifvertrag angewendet wird, wird automatisch mitentschieden, wer streiken darf«, so NGG-Chefin Michaela Rosenberger. Auch zu einem »indirekten Eingriff der Gerichte in das Streikrecht« darf es für die NGG keinesfalls kommen. Und auch die Dienstleistungsgewerkschaft klang vor wenigen Tagen noch sehr entschieden: »Ver.di lehnt Gesetzentwurf zur Tarifeinheit ab«, stand über der entsprechenden Erklärung. »Tarifeinheit ist grundsätzlich erstrebenswert, damit Beschäftigte nicht gegeneinander ausgespielt werden, aber dies müssen wir mit gewerkschaftlichen Mitteln erreichen«, so Vorsitzender Frank Bsirske.

Noch grundsätzlicher klingt der Deutsche Beamtenbund (dbb), der mit ver.di, GEW und der Gewerkschaft der Polizei (GdP) kooperiert: »Vorgebliche ›gesamtwirtschaftliche Belange‹ und eine behauptete ›Entsolidarisierung‹« würden in einem solchen Gesetz über die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit gestellt.

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