Niederlage für Datenschützer
Fabian Lambeck über das Urteil des Bundessozialgerichtes zur elektronischen Gesundheitskarte
Die Richter von Deutschlands höchstem Sozialgericht in Kassel meinen, dass die elektronische Gesundheitskarte nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoße. Doch die Argumentation des Gerichts ist nicht in jedem Punkt nachvollziehbar. So meinen die Richter, dass die informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleibe, weil das auf der Karte gespeicher...
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