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Burger-Restaurants zwischen Hoffen und Bangen

Gewerkschaften verweisen auf bisherige Kumpanei von Burger King und dem jetzt geschassten Filialbetreiber Yi-Ko

  • Hans-Gerd Öfinger
  • Lesedauer: 3 Min.
Die Zukunft von 89 Burger-King-Filialen mit rund 3000 Beschäftigten ist ungewiss. Der Betreiber will sich gegen die Kündigung durch den Mutterkonzern wehren.

Nach der fristlosen Kündigung des Franchisevertrags der Fast-Food-Kette Burger King mit dem Franchisenehmer Yi-Ko Holding bangen 3000 Beschäftigte in den betroffenen 89 Filialen um ihre Zukunft. Yi-Ko will sich gegen die Kündigung wehren. Die Münchner Deutschlandzentrale von Burger King hatte ihren drastischen Schritt am Mittwoch bekanntgegeben und diesen mit anhaltenden Missständen in den Restaurants begründet, die überwiegend in Nordrhein-Westfalen und Hessen angesiedelt sind. Burger-King-Geschäftsführer Andreas Bork sprach von wiederholten Verstößen gegen vertraglich vereinbarte Arbeitsbedingungen durch die Yi-Ko-Holding.

Diese »Missachtung der Burger-King-Standards« schädige die Marke und gefährde die Existenz der übrigen Franchisenehmer mit insgesamt rund 25 000 Arbeitsplätzen, so Bork unter Verweis auf weitere rund 165 Restaurants im Bundesgebiet. Die Kündigung sei »schwierig, aber notwendig«, erklärte der Manager. Ab sofort seien die Restaurants der Yi-Ko-Holding nicht mehr zum Betrieb unter dem Burger-King-Emblem befugt. Notfalls werde man die Forderung gerichtlich durchsetzen, drohte Bork. Nach dieser Ankündigung dürfte den Betrieben sehr bald der bisher mit den Franchise-Verträgen gewährleistete Vorrat an Speisen und Getränken ausgehen. Die Yi-Ko-Holding hält die Kündigung für rechtswidrig und will sich mit einer einstweiligen Verfügung dagegen wehren. Man werde die Restaurants vorläufig geöffnet halten, so ein Firmensprecher.

Beobachter gehen davon aus, dass der Bruch zwischen den bisherigen Geschäftspartnern vor allem auch eine Folge anhaltenden Drucks ist, der durch die Enthüllungen in einem TV-Bericht des Journalisten Günter Wallraff über Hygieneverstöße in betroffenen Restaurants entstand. Die von den Geschäftsleuten Ergün Yildiz und Alexander Kolobov geführte Yi-Ko Holding hatte die Filialen im Mai 2013 übernommen und danach nach Angaben aus der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rasch zum Schlag gegen Betriebsräte ausgeholt. Führungskräfte seien angewiesen worden, Tarifverträge und Gesetze zu ignorieren. Viele Beschäftigte habe man zur Einschüchterung bewusst nur befristet eingestellt. Vielfach hätten Beschäftigte mit Hilfe der NGG vor Gericht nicht gezahlte Urlaubsgelder oder Zuschläge eingefordert oder gegen Kündigung bei Krankheit und Behinderung der Betriebsarbeit geklagt.

Yildiz habe mit seinem Handeln »nachhaltig bewiesen, dass ihm deutsche Gesetze und Rechtsprechung egal sind«, erklärte NGG-Vizechef Burkhard Siebert am Donnerstag. Allerdings hätte man »sich gewünscht, dass der Franchisegeber Burger King Deutschland angesichts eklatanter Verstöße gegen die Rechte der Beschäftigten und der teils drastischen hygienischen Probleme eher wirksam eingegriffen hätte«, sagte der Gewerkschafter an die Adresse von Bork. Burger King müsse jetzt die Verantwortung für die 3000 Beschäftigten übernehmen und »dafür Sorge tragen, dass sie nicht unter der von der Yi-Ko-Holding herbeigeführten existenziellen Krise leiden müssen«, so Siebert. Die um ihre Jobs bangenden Yi-Ko Beschäftigten sollten auf jeden Fall »Präsenz zeigen, vor Ort bleiben, weiterarbeiten, Gästekontakte erhalten und die Gäste ordentlich behandeln«, empfahl der Dortmunder NGG-Geschäftsführer Manfred Sträter auf nd-Anfrage. Dadurch entstehe ihnen ein Anspruch auf Entlohnung. Bei Lieferstörungen mache es Sinn, eine Reinigungsschicht einzulegen. »Hinter den Kulissen gibt es ein heftiges Zerren zwischen Instanzen, die uns immer als Einheit gegenüber getreten sind«, so Sträters Diagnose. »Wenn es um die Missachtung von Gesetzen und Tarifen ging, haben die gleichen Leute immer gemeinschaftlich gehandelt«, so der Gewerkschafter. Dies dürfte auch eine Anspielung auf den bekannten Arbeitsrechtler Helmut Naujoks sein, der bislang gleichermaßen für Burger King und die Yi-Ko-Holding tätig war. Naujoks hat sich auf Kündigungsverfahren gegen Betriebsräte, Schwangere und Behinderte und damit gegen Beschäftigte mit hohem Kündigungsschutz spezialisiert und gilt als »Betriebsrätefresser«.

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