nd-aktuell.de / 26.11.2014 / Ratgeber / Seite 23

Wussten Sie, dass ...

... der Mindestlohn in der Pflege zum 1. Januar 2015 steigt? Er soll künftig 8,65 Euro pro Stunde in den neuen Bundesländern und 9,40 Euro in den alten Bundesländern betragen. Wie das Bundesarbeitsministerium in Berlin mitteilte, sind das Steigerungen von 8,1 Prozent im Osten und 4,4 Prozent im Westen. Bis Januar 2017 soll der Mindestlohn weiter auf 9,50 Euro im Osten und auf 10,20 Euro im Westen wachsen. Von dem Mindestlohn profitieren vor allem Pflegehilfskräfte.

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... das Bundesarbeitsministerium eine Mindestlohn-Hotline in Berlin freigeschaltet hat? Unter der telefonischen Rufnummer (030) 60 28 00 28 können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Mindestlohnregelungen informieren. Bekanntlich tritt ab 1. Januar 2015 der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde in Kraft. Über die Hotline können auch Verstöße gegen dieses Gesetz gemeldet werden. Für die Kontrolle ist der Zoll zuständig. Um den gewachsenen Aufgaben gerecht zu werden, sollen in den nächsten Jahren rund 1600 neue Mitarbeiter beim Zoll eingestellt werden. nd